Wesentliche wirtschaftliche Interessen als Auswanderer Steuerpflicht Welteinkommen?
vom 18.8.2018
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Seit 2018 habe ich eine Auslandsfirma ohne Substanz (Briefkastenfirma) im Drittland gegründet, welche nicht steuerpflichtig ist, solange keine Umsätze im Drittland erbracht werden müssen. ... Gehen wir aus von: - a) Ich wohne in einem Land, in dem Einkommen aus dem Ausland nicht versteuert werden müssen. - oder b) Ich bin in keinem Land steuerpflichtig, da ich mich in keinem Land lang genug aufhalte um steuerpflichtig zu werden. ... Mit keinem Bezug zu Deutschland meine ich, - wenn ich mit meiner Auslandsfirma im Drittland für ein anderes EU Land Dienstleistungen erbringe, dass diese Einkünfte nicht in Deutschland buchhaltungs und steuerpflichtig werden - wenn ich mit meiner Auslandsfirma im Drittland Spekulationsgewinne mache, dass diese Einkünfte nicht in Deutschland buchhaltungs und steuerpflichtig werden - wenn ich durch selbstständige Arbeit für Arbeitgeber außerhalb von Deutschland oder durch Spekulation an nicht-deutschen Börsen nicht in Deutschland buchhaltungs und steuerpflichtig werden Um zu vermeiden, dass mein Welteinkommen, welches keinen Bezug in Deutschland hat, nicht in Deutschland steuerpflichtig wird, muss ich auf Einkommen aus Deutschland höher als 16500 EUR oder mehr als 30% des Welteinkommen verzichten?