Korrektur der Steuerschuld - Fehlende Belege und Umsatzsteuer
vom 21.4.2016
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Meine Annahme: Da sie unternehmerisch tätig war, wenngleich auch ohne erteilte UST-ID, ist sie in allen Fällen die Umsatzsteuer schuldig (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). ... Wenn ja, gilt dies auch wenn: - Der ausländische Unternehmer davon ausging mit einer Privatperson Geschäfte zu machen und eine inländische Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen hat? (Also selber Steuer abgeführt hat). ?