Sobald er drausen war (arbeitslos,mittellos),meldete er sich bei seiner Mutter (inzw. deutscher Staatsbürger - seinen Vater,der im Ausland lebt,kennt er nicht.Sonst hat er niemenaden mehr im Ausland.Seine Schwester lebt ebenfalls in Deutschland.) amtlich an,benatragte bei der zuständigen Ausländerbehörde die Verlängerung seines einst bestehenden Aufenthaltstitels und bei dem JobCenter die Leistungen nach dem Hartz IV und meldete sich als Arbeitssuchender. ... Inzw. wurde er obdachlos,weil er aus der Wohnung seiner Mutter,die ebenfalls arbeitslos ist und inzw. auch Hartz IV bekommt,ausziehen müsste.Sein Antrag auf Hartz IV wurde abgelehnt,weil ihm die notwendige Aufenthaltstitel fehlt.Er müsste ausziehen,weil sonst die Hartz IV-Leistungen seiner Mutter ebenfalls gekürzt werden würden,weil er mit ihr zusammenwohnt - obwohl er nachweislich weder Leistungen erhält noch arbeiten darf. ... Der Ausländer will nun allein (weil leider kein Geld für einen Rechtsanwalt) eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Verwaltungsgericht beantragen um eine umgehende (vorläufige) Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu erwirken.