sehr geehrte damen und herren, ich beziehe seit dem 6.6.06 eine rente wg. voller erwerbsminderung. diese rente ist befristet bis zum 30.6.08. die rente wird gezahlt aufgrund eines nicht verschuldeten autounfalles. zusätzlich erhalte ich von der versicherung des unfallverursachers monatlich eine ausgleichszahlung zu meinem nettoverdienst und zwar so, als hätte ich nach dem unfall nicht aufgehört zu arbeiten. mit anderen worten, ich habe keinen einkommensverlust. nun teilt mir die versicherung mit, dass bei mir trotz vorliegen der vollen erwerbsminderung, noch eine resterwerbsfähigkeit von bis zu 3 stunden am tag vorliegt. die versicherung möchte jetzt, dass ich mich um eine nebenbeschäftigung bemühe, damit ich den schaden um die hinzuverdienstgrenze von € 350,--/monat mindere. nun meine frage. da die rente nur befristet ist, würde ich doch durch die aufnahme einer tätigkeit die weitergewährung der rente im nächsten jahr gefährden, da ich der rentenversicherung signalisiere, dass ich schon während des rentenbezuges in der lage bin, eine geringfügige beschäftigung auszuführen. meine ärzte raten mir von diesem schritt ab, da es nicht ausgeschlossen ist, dass mir die rente nicht weitergewährt werden könnte, wenn ich jetzt schon wieder arbeite. die hinzuverdienstgrenze oder die arbeitszeit einmal zu überschreiten sind risiken, die nicht unerheblich sind. ausserdem fühle ich mich derzeit überhaupt nicht in der lage auch nur irgendeine tätigkeit auszuführen. verstosse ich gegen die schadenminderungspflicht des § 254 bgb, wenn ich mich weigere, eine geringfügige beschäftigung auszuüben und könnte mir der versicherer die leistung eben um diese € 350,--/monat kürzen ? ... was schlagen sie vor, wie ich mich verhalten soll, um meine ansprüche nicht zu gefährden ?