Erb- und / oder Ehevertrag?
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Wir sind uns darüber einig, dass im Falle eines Ablebens meinerseits (vor dem meiner Frau) die Grundstücke mit Haus und der Grossteil meines Vermögens an meine beiden Söhne von mir vererbt werden sollen und somit ihre Kinder später einmal, wenn sie verstirbt, nichts von meinem Vermögen welches ich in die Ehe gebracht habe , erben können. Im Gegenzug möchte ich im Fall dass sie vor mir verstirbt nichts von ihrem Vermögen erben, sondern ihre Kinder sollen alles bekommen.