letztw. Verfügung
vom 29.12.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Man spart sich/d.h die Erben dann ja die Kosten für den Erbschein. ... In der Gesamtheit der Kosten fallen dann nur 432,00 Euro für das Testament und beim Tod noch die Kosten für die Testamentseröffnung an. ... c) Hätte die Erstellung beim Notar nicht den Vorteil, dass sich die Erben nach dem Tod die Erstellung des Erbscheins sparen können (für die Erstellung des Erbscheins enstehen ja weitere Kosten) (wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GBO/35.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 35 GBO">§ 35</a> Grundbuchordnung)?