Zweite Nachfrage: Erbschaft von der Großtante
vom 8.4.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
D.h. also: Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge sind die Erben zweiter Ordnung immer dann an der Reihe, wenn keine Erben erster Ordnung, also keine Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, existieren. ... Ein Pflichtteilsrecht gibt es leider dann nicht , da gilt: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. ... Verfällt dieser Teil also komplett durch ihren Tod und geht nicht auf uns über?