Sehr geehrte Fragesteller,
jedes Kind als Erbe hat das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, sodass am Ende die Erbschaft insgesamt bei der Mutter anfällt. Dies geschieht durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Notar. Sodann kann die Mutter einen Erbschein als Alleinerbin beantragen, der ihr dann auch ausgestellt wird.
Pflichtteilsrechte haben die Geschwister nicht, da wir hier eine Erbeinsetzung haben und diese zu Erben zweiter Ordnung gehören. Auch kommen dann die Kinder der Kinder nicht in Betracht, da keine vorhanden sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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