Erbfolge, Erbschaftsverhältnisse
vom 25.1.2020
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Die folgende Konstellation ist vorhanden: Person A und B befinden sich in einer Partnerschaft (nicht verheiratet). Folgendes Immobilienvermögen ist vorhanden: Wohnung 1: Eigentümer A und B, selbstbewohnt Wohnung 2: Eigentümer A und B, vermietet Wohnung 3 : Eigentümer A und B, vermietet Wohnung 4: Eigentümer A, vermietet Grundstück 1: Eigentümer A vermietet (eingetragene Grundschulden für die gemeinsamen Wohnungen 1-3) Verwandtschaftsverhältnisse: Person A: keine eigenen Kinder. Mutter und eine Schwester, Vater und die zweite Schwester verstorben.