Nachlasspfleger hat "versehentlich" alles ohne Rücksprache mit dem Erben entsorgt
vom 24.6.2024
für 45 €
Unsere Fragen konkret, die wir bei einer positiven Einschätzung Ihrerseits ggf. weiter verfolgen möchten: - Da der Nachlasspfleger den "guten" Teil des Erbes (Erinnerungsstücke) eigenmächtig entsorgen ließ, kann man dafür sorgen, dass er sich nun auch um den "schlechten" Teil des Erbes (evtl. vorhandene Schulden, Jahresabrechnungen, Bestattungskosten etc.) allein kümmern muss? - Kann man den Nachlasspfleger dafür belangen, dass er den Erben um sein Erbe gebracht hat? ... Den Erben hat die ganze Sache psychisch sehr belastet.