Rückerstattung Unterhaltskosten an Sozialamt?
vom 27.9.2007
30 €
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Aufteilung der Kosten: - Sozialamt - Rente - Pflegeversicherung - Grundsicherung Der Verstorbene besass kein Vermögen über die Vermögensfreigrenze von €2.600,-. Frage: Kann das Sozialamt von mir, als alleiniger Erbe, gezahlte Unterhaltskosten ab 1992 zurückverlangen? ... Hinweis aus dem Merkblatt des Nachlassgerichtes: "Hat der Erblasser Sozialhilfe bezogen, so ist die Haftung der Erben für Ersatzansprüche schon nach dem Gesetz auf den vorhandenen Nachlass begrenzt."