Erbe ausgeschlagen, Wohnungsauflösung, eigene und brauchbare Gegenstände mitnehmen?
vom 5.1.2009
120 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Hallo, letztes Jahr im Frühjahr ist mein Vater gestorben und Mitte November ist meine Mutter gestorben. Ich bin aus dieser Ehe das einzige Kind. Ich habe im Frühjahr, wie meine Mutter auch, das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen, da es nur ein überschuldetes Girokonto zu erben gab.