Auskunftsanspruch nach Erbfall?
vom 15.1.2014
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Laut Testament sollen wir alle zu gleichen Teilen, sprich zu jeweils 1/3, erben. ... Durch unseren Anwalt wurde dieser aufgefordert eine entsprechende Vermögensauflistung zu machen, was dieser jedoch seit Monaten ignoriert. ... Diese müsste dann ja zu 100 % in das Erbe mit einfließen, da erst ein Jahr vergangen war. 3.