Benachrichtigung von Erbschaft
vom 24.10.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Meine Schwester und ich befürchten, dass mein Vater bis zum Tode hohe Schulden hatte und wir unter Umständen in Anspruch genommen werden könnten. Deshalb habe ich folgende Fragen: 1.Werde ich offiziell über Tod meines Vaters und eines möglichen Erbes benachrichtigt, wenn ja von wem und innerhalb welchen Zeitrahmens? ... 3.Wenn ich nicht über den Tod des Vaters informiert werde, kann es dann sein, dass ich ein Erbe (Schulden oder Guthaben gleichermaßen) annehme, ohne davon zu wissen?