Vorerbe/Nacherbe - Erhält der Vorerbe seinen Anteil am Vermögen?
Fragen zu: 1) Erhält der Vorerbe a) unabhängig von Vor- und Nacherbschaft seinen eigenen Anteil am Vermögen des Vorversterbenden (Pflichtteil plus Zugewinn = 1/2) oder gilt b)das gesamte hinterlassene Vermögen als Vorerbschaft, so dass der überlebende Ehepartner kein Vermögen vom Vorverstorbenen erbt? c) Darf der Überlebende Ehegatte sein eigenes Vermögen so verwenden, wie er will oder ist auch das Erbmasse, die der Nacherbschaft unterliegt (testemantarisch ist es so angeordnet, dass der Überlebende über sein eigenes Vermögen frei verfügen soll). 2) Muss A bezüglich der Übertragung der einen Haushälfte von B an A Pflichtteilergänzungsansprüche an die Kinder aus erstere Ehe zahlen, wenn B verstirbt?