Erben, Schenken, Pflichtanteil
vom 5.9.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Hallo, wir sind drei Geschwister und es hat sich jetzt folgende Situation ergeben: Meine Eltern haben ein Miethaus und ein Eigenheim. ... Ich werde aber erst nach dem Ableben meines Vaters das Erbe (Elternhaus) antreten können, da mein Vater dort noch wohnt. ... Meine Frage lautet: Da meine Schwestern Ihr Erbe bereits vorzeitig ausbezahlt bekommen haben (Verkaufserlös aus dem Miethaus), besteht Ihrerseits später Anspruch auf meinen Erbteil (Pflichtteil) sobald mein Vater verstorben ist und ich mein Erbe (Elternhaus) antrete?