Erbschein für Erstverstorbenen beantragen trotz Testament?
vom 13.7.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Ist es korrekt, dass man als erbende Kinder auch einen Erbschein für den Erstverstorbenen beantragen muss, obwohl ein handschriftliches (nicht notarielles) Testament vorliegt, das die Erbfolge regelt: "Wir setzen uns gegenseitig zu Vollerben ein." und obwohl für den zuletzt Verstorbenen bereits ein Erbschein vorliegt?