Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
K2 wird nach Erbausschlagung von K1 automatisch zum Alleinerben.
Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
Deshalb geht K2 vor, vor dem Bruder des/der B, wobei ich davon ausgehe, dass B von A nach dem Testament allein geerbt hat.
Ansonsten teilen Sie mir das mit, wenn es anders im Testament gewesen sein sollte.
Letztlich müsste dieses sicherheitshalber sowieso geprüft werden, um ganz sicher zu gehen.
Das kann ich Ihnen noch bei Bedarf anbieten.
Ein Erbschein wird ebenfalls dann nicht benötigt, wenn K2 damit Alleinerbe ist (nach dem oben genannten und angenommenen) und im Grundbuch als Alleineigentümer eingetragen werden soll.
Da reicht in der Regel das vom Nachlassgericht eröffnete Testament aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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