Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch und wie mache ich den geltend?
vom 9.8.2008
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Berliner Testament aufgesetzt, in welchem der überlebende Partner (in diesem Fall meine (Adoptiv-)Mutter) zuerst Alleinerbe ist und erst wenn beide Eheleute verstorben sind, meine beiden Schwestern zu je 1/2 als Erben eingesetzt sind. ... Eigentümer sind zu gleichen Teilen meine (Adoptiv-)Mutter, mein verstorbener (Adoptiv-)Vater und meine beiden Schwestern. ... Mit heutigem Schreiben informiert mich das Amtsgericht darüber, dass meine (Adoptiv-)Mutter alleinig einen Erbschein beantragt hat.