Erbrecht - testament meines Vaters - Auslegung Kostenübernahme
vom 16.8.2020
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Jetzt schreibt der Notar, der den Erbschein beantragen soll, dass ich zu 30 % der Erbe des Hauses bin, und 1/3 der Bestattungskosten zahlen soll. ... Ich werde erst dann Erbe, wenn das Haus verkauft wird.