Urlaubskürzung - Ist die Vorgehensweise rechtens?
vom 3.2.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Ich arbeite seit mehr als 11 Jahren 30 Stunden/Woche in einem Betrieb. Lt. Arbeitsvertrag habe ich einen Grundurlaub von 18 Werktagen und einen Zusatzurlaub von 6 Tagen; zusammen 26 Tage.