Unwirksamkeit des zweckgebundenen, befristeten Arbeitsvertrags bei mehr Gehalt?
vom 31.5.2017
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Verlauf meiner Beschäftigung im Unternehmen: Vertrag vom 18.09.2014: "Anstellungsvertrag" vom 15.10.2014 bis 31.12.2015 zur Elternzeitvertretung der Mitarbeiterin A Vertrag vom 13.08.2015: "Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag" vom 15.10.2014 bis 31.03.2016 zur Verlängerung der Elternzeitvertretung der Mitarbeiterin A ("Die Begründung für eine dreimonatige Verlängerung liegt in der Verlängerung der Elternzeitvertretung.")