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Arbeitsvertrag wird nicht verlängert

| 12. September 2013 18:16 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Das geht recht schnell. Mein AV wird nicht verlängert aus dem Grund da ich auf einmal kein Teamplayer mehr sei. Er sagte mir das er auch mit meinen Kollegen gesprochen habe und diese das bestätigt hätten. Nur ist das nicht die Wahrheit, habe mit allen Kollegen gesprochen. Er hat niemand gefragt. Und meine Kollegen sind aus allen Wolken gefallen wo ich das gesagt habe, wir treffen uns auch privat und haben ein Top Arbeitsklima. Wie gesagt diese Aussage von meinem Chef ist gelogen es würden auch alle meine Kollegen bestätigen.

Gibt es da eine Möglichkeit was zu machen?
Mein AV läuft zum 31.10.2013 aus.

Danke und Grüsse

12. September 2013 | 18:40

Antwort

von


(132)
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel: 03641 2692037
Web: https://www.raschwerin.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Leider haben Sie rechtlich gesehen keine Möglichkeit, gegen die Nichtverlängerung Ihres Arbeitsvertrages vorzugehen. Da Ihr Arbeitvertrag zum 31.10.2013 ausläuft, haben Sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Zeit danach.

Auch wenn die Aussage Ihres Vorgesetzten falsch ist, ändert dies nichts. Ihr Vorgesetzer ist nicht verpflichtet, eine Verlängerung des Vertrages vorzunehmen. Warum eine Verlängerung nicht erfolgt, muss auch nicht begründet werden, sodass es letzlich egal ist, aus welchen Gründen Ihr Vorgesetzter den Vertrag nicht verlängern will.

Mehr als ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und diesen zu fragen, wie er zu dieser Annahme gelangt, können Sie nicht tun.

Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen

Bewertung des Fragestellers 12. September 2013 | 18:45

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Sehr gut. Zu empfehlen. Auch wenn ich mir das Ergebnis schon gedacht habe. Wollte aber einfach noch eine Bestätigung.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. September 2013
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Sehr gut. Zu empfehlen. Auch wenn ich mir das Ergebnis schon gedacht habe. Wollte aber einfach noch eine Bestätigung.


ANTWORT VON

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Sozialrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht