Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider haben Sie rechtlich gesehen keine Möglichkeit, gegen die Nichtverlängerung Ihres Arbeitsvertrages vorzugehen. Da Ihr Arbeitvertrag zum 31.10.2013 ausläuft, haben Sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Zeit danach.
Auch wenn die Aussage Ihres Vorgesetzten falsch ist, ändert dies nichts. Ihr Vorgesetzer ist nicht verpflichtet, eine Verlängerung des Vertrages vorzunehmen. Warum eine Verlängerung nicht erfolgt, muss auch nicht begründet werden, sodass es letzlich egal ist, aus welchen Gründen Ihr Vorgesetzter den Vertrag nicht verlängern will.
Mehr als ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und diesen zu fragen, wie er zu dieser Annahme gelangt, können Sie nicht tun.
Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
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