Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer einzuhalten?
vom 4.8.2014
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Es endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf dieses Zeitraumes.Während dieses Zeitraumes kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung dieses Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist nicht möglich. ... Da nirgendwo jemals auf eine geänderte vertragliche Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer hingewiesen wurde und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, müsste doch für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw.