Sehr geehrter Fragensteller,
Kündigungsfristen können sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben.
Ohne Arbeitsvertrag und ohne etwaige Tarifverträge gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sie arbeiten nunmehr über 10 Jahre im Betrieb. Nach § 622 Abs. 2 BGB
beträgt die Frist einer Kündigung durch den Arbeitgeber 4 Monate, nach 10-jährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Ich gehe davon aus, dass sie wegen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nach dem Faktor von 0,5 fragen; hierfür kommt es regelmäßig nicht auf die Größe der Abteilung, sondern auf die Größe des gesamten Betriebs an.
Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer sind
- Teilzeitbeschäftigte mit nicht mehr als 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,5
- Arbeitnehmer mit nicht mehr als 30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,75 und
- Arbeitnehmer mit mehr als 30 Wochenstunden sind mit dem Faktor 1,0
zu berücksichtigen.
Der Faktor 0,5 gilt auch für Sie als Minijobberin.
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollten noch Fragen offen sein, können Siegerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gall
Rechtsanwalt
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