Berechnung des Stundenlohns
vom 8.6.2008
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sehr geehrte Rechtsanwälte, folgende Frage: In meiner letzten Abrechnung wurden mir Überstunden augezahlt, wobei einezelne Lohnarten meines Entgeltes nicht berücksichtigt wurden. So basierte der Stundenlohn lediglich auf meinem Grundgehalt und einer übertariflichen Zulage. Weiterhin erhalte ich noch eine monatliche Zulage (tariflich geregelt) und zwei Zulagen aufgrund meiner Funktion.