Aufhebungsvertrag aus betriebsbegingten Gründen
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich sollte mich um den Aufhebungsvertrag kümmern, habe im Internet recherchiert und folgendermaßen formuliert: " Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag bestehende Arbeitsverhältnis wird im beiderseitigen Einvernehmen aus betrieblichen Gründen zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen arbeitgeberseitigen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung... aufgehoben."