Kündigung Probezeit / Vergütung ausstehender Überstunden
vom 31.7.2013
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Während meiner Probezeit wurde mir am letzten Tag (30 min vor Feierabend) der Probezeit gekündigt (mit 14 Tagen Kündigungsfrist), der verbleibende Urlaub war noch einzubringen so das ich ab dem nächsten Tag nicht mehr zu Arbeit zu erscheinen hatte. Jetzt geht es um die Überstunden, laut Arbeitsvertrag sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten es sei denn diese waren notwendig bzw. angeordnet.