Angefangen habe ich mit 20 Stunden pro Woche, was auch so in meinem Arbeitsvertrag festgehalten ist. ... Zum Problem: Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass es keine Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes gibt - was auch okay ist. ... In der Betriebsvereinbarung, sowie im Arbeitsvertrag ist keine Regelung für die Kürzung von freiwilligen Zulagen bei Krankheit (meiner persönlichen) sowie Krankheit (meines Kindes) zu finden.