Verdienst während Freistellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe einen Aufhebungsvertrag mit unwideruflicher Freistellung unter vollem Bezug des Bruttomonatsgehalts unterschrieben der am 31.08.2013 endet. Ich arbeite nun Selbstständig und habe eine IST-Versteuerung beantragt. Nun habe ich ein einwöchiges Projekt im August in Aussicht welches ich erst im September berechnen werde.