befristeter Vertrag freie Mitarbeit
Sollte einer der Vertragspartner fristlos gemäß kündigen, ohne dazu gemäß § 626 BGB verpflichtet zu sein, würde eine Vertragsstrafe von 100 € für jeden Tag der Vertragsbeendigung vor Vertragsablauf, max 500 €, fällig werden. Das Vertragsverhältnis könne beiderseits mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.