Zeitarbeit : Entgeltgruppierung
vom 23.12.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Grundidee ist der Übergang mit Vertrag bei der Energiefirma nach ca. 6 Mon. (ZA Firma als Art Vermittler) Die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrages mit der ZA Firma: - unbefristete Beschäftigung, 6 Mon Probezeit - Paragraf 2.1. : als Angestellter im Berufsfeld Elektrotechnik tätig - Rechte der Parteien bestimmen sich nach Tarifverträgen zwischen DGB und iGZ - im Paragraf Vergütung wird formuliert: Gemäss der in 2.1. festgelegten Tätigkeitsbezeichnung wird der MA in die Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages eingruppiert. ... Es ergeben sich 2 Fragen: - Ist die Einstufung in die Entgeltgruppe 3 sowie die Zahlung von 11,54 EUR im Hinblick auf den Bezug auf den Tarifvertrag im AV rechtens?