Arbeitsplatzwechsel bei bestehender Beurlaubung im öffentlichen Dienst
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
So wurde z.B. in der Stellenausschreibung nicht explizit angegeben, dass es sich um eine befristete Stelle handelt. Im Arbeitsvertrag aber wurde festgehalten, dass die Stelle für ein Jahr befristet ist. Des Weiteren wurde in der Stellenausschreibung dafür geworben, dass eine betriebliche Altersvorsorge geboten wird, welche ich aber lt. dem vorliegenden Arbeitsvertrag nun doch nicht in Anspruch nehmen kann, weil dies nur bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen, die länger als ein Jahr befristet sind möglich wäre( so steht es im Arbeitsvertrag).