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Fahrtkosten bei Krankheit durch Arbeitgeber

14. Januar 2022 03:44 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag,

In meinem befristeten Vertrag wurden monatliche Fahrtkostenerstattungen (Monatsticket) festgelegt. Zeitablauf am 31.12.21

Ich erkrankte am 30.11.21 und habe mir am 1.12. 21 rückwirkend eine AU bis 15.12.21, sowie ein neues Monatsticket geholt. Die Krankheit zog sich letztlich bis 31.12.21

Nun werden die Fahrtkosten nicht erstattet, da ich "ja schliesslich krank war". Zudem bekam jeder Mitarbeiter einen zusätzlichen halben Tag Urlaub aufgrund Corona geschenkt, den ich natürlich nicht mehr nehmen könnte. Die Auszahlung dieser Urlaubsabgeltung wird ebenfalls verwehrt.

Wie würden meine Chancen bei rechtlichen Schritten stehen?

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Es gilt Paragraph 4 Abs.1a Entgeltfortzahlungsgesetz, wonach zum im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelt nicht Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers gehören, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, dass dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.

Der AG muss die Fahrtkosten daher nicht erstatten.

Anders sieht es mit der Urlaubsabgeltung aus. Hier können Sie einen Anspruch aus Paragraph 7 Bundesurlaubsgesetz geltend machen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 14. Januar 2022 | 08:24

Sehr geehrte Frau Draudt,

zunächst vielen Danke für die zügige Rückmeldung.

Nur um sicher zu gehen habe ich noch eine Frage zum Urlaub. Gesamt 30 Tage, 29 davon hatte ich konsumiert. Da es coronabedingt keine Weihnachtsfeier gab, wurde jedem Mitarbeiter 0,5 Tage Sonderurlaub geschenkt.

Laut CEO wird wohl 1 Tag Resturlaub, jedoch nicht der halbe, geschenkte Tag.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Januar 2022 | 09:17

Sehr geehrter Fragesteller,

Sorry, das ist eine weitere Frage, keine kostenlose Rückfrage im Sinne einer Verständnisfrage.

Ich mache Ihnen gerne ein Zusatzangebot.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin

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