Aufhebungsvertrag, Einzahlungen in eine Unterstützungskasse, Unverfallbarkeit
vom 27.5.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Der Arbeitsvertrag spricht in diesem Rahmen nicht von einer Unverfallbarkeit der Leistungen. Im Rahmen einer Aufhebung des Vertrages nach 2,5 Jahren wurde in dem Aufhebungsvertrag bewust eine Klausel zu den Leistungen aufgenommen, ursprünglich mit der Intention die bereits erbrachten Versicherungsleistungen/ Zahlungen für die drei Jahre dem Arbeitnehmer also mir zuzusprechen., Diese nachweislich auf Grund der Verhandlungen eingeführte Klausel spricht jedoch leider nur davon, dass die Beträge für alle 3 Jahre in die Unterstützungskasse eingezahlt werden.