Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Darstellung haben Sie das Recht, wieder in der Nachtschicht eingesetzt zu werden.
Das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers, wonach eine Versetzung durchaus möglich wäre, kann nur dann eingreifen, wenn der Arbeitsplatz entweder gänzlich entfallen wäre (ist hier nicht der Fall) oder im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel zur Versetzungsmöglichkeit ausdrücklich aufgenommen wäre. Letzteres wäre hier ggfs. noch zu prüfen.
Ohne eine solche Klausel, was ich zunächst unterstelle, hätten Sie einen Anspruch darauf, wieder im Nachtdienst eingesetzt zu werden (so auch ArG Frankfurt/Main, Urteil v. 06.03.01 Az.: 4 Ga 16/01
und LAG Frankfurt/Main, Urteil v. 28.08.03 AZ: 5 Sa Ga 1623/02).
Hier sollten Sie also nicht nachgeben. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, sollten Sie auf jeden Fall einen Kollegen vor Ort aufsuchen, da dann eine individuelle Beratung und Vertretung notwendig wird, die dieses Forum so nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe").
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylivia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 11.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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