Guten Tag, ich bin derzeit in Vollzeit beschäftigt und in meinem Arbeitsvertrag ist folgender Passus hinsichtlich der Entwicklung von Software enthalten: "Für Software, die der Arbeitnehmer bei, durch oder gelegentlich der Arbeit entwickelt hat, steht dem Arbeitgeber das alleinige Verwertungsrecht zu. ... Der Arbeitnehmer stimmt zu, dass der Arbeitgeber das Nutzungsrecht übertragt und das Werk ändert und weiterentwickelt." ... Dazu habe ich folgende Fragen: Würde mein Arbeitgeber Rechte an der Software erwerben, die ich in meiner Freizeit entwickle?