Kündigung durch Arbeitnehmer am Anfang der Elternzeit
vom 16.11.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ich bin schwanger, plane aber jetzt schon, nach der Elternzeit (1 Jahr) definitiv nicht mehr in das Unternehmen zurückzukehren, u.a. weil eine Reduzierung der Stunden nicht möglich ist (< 10 Mitarbeiter), was aber bei uns leider nicht mit der Familie vereinbar ist und die Rahmenbedingungen auch sonst nicht mehr passen. ... Ich würde mir durch eine frühe, langfristige Kündigung erwarten, dass ich während der Elternzeit nicht mehr ständig kontaktiert werde, um Arbeitsthemen zu besprechen. 2. ... Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und nicht verheiratet (daher kein Anspruch auf Familienversicherung des Mannes), daher muss ich sowieso während der Elternzeit eigene Beiträge entrichten, dies würde für mich also keinen Unterschied machen.