Wie komme ich aus meinem Arbeitsvertrag nach 18 Tagen? - Ohne Probezeit
vom 18.2.2012
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Die Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes. ... Überstunden werden vom Arbeitnehmer mit Freizeit abgebaut. ... Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für den nächst-zulässigen Zeitpunkt.