Ist der Aufsichtsrat Arbeitgeber?
vom 27.1.2013
80 €
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Ich muss mich als AN gerichtlich gegen einer Kündigung wehren. Diese entstand aus der Tatsache heraus, dass ich eine Drohung gegenüber dem Aufsichtsrat begangen hätte. Die arbeitsrechtliche Würdigung ist unerheblich.