Monatliche Stunden
vom 2.2.2017
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Mitarbeitererin hat im Arbeitsvertrag stehen eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Bei dem Stundenzettel schreibt die Mitarbeiterin eine monatliche Mindeststundenzahl von 160 Stunden. Das passt doch nicht, da die Arbeitstage im Monat doch immer unterschiedlich sind.