Bitte Fachanwalt: Arbeitsverhältnis unklar / Kündigungsfrist / Befristungsvertrag
vom 1.9.2010
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Daraufhin wurde im Februar dem AN ein vorgefertigter Arbeitsvertrag in doppelter Ausführung (ohne Unterschrift des AG) ins Fach gelegt mit der Bitte diesen zu unterschreiben. ... Bei Weiterbeschäftigung über die vereinbarte Probezeit hinaus geht das Probearbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis für 1 Jahr über." -> über Kündigungsfristen (ausser innerhalb der Frist von 2 Wochen während der Probezeit) ist nichts genannt. Lange Rede kurze Frage um die sich im Grunde alles dreht: Nun sind wir uns absolut nicht sicher, ob überhaupt ein wirksamer befristeter Vertrag geschlossen ist; ob der AN ihm wie kündigen kann (auch während der Krankheit; ein Tarifvertrag existiert nicht); ob der Arbeitsvertrag überhaupt gekündigt werden muss oder einfach ausläuft, ...insbesondere auch zur Meldung beim Arbeitsamt Sie werden sich vielleicht fragen wer sich so etwas antut: Der AN ist einem enormen psychischen Druck ausgesetzt, da er mind. 1 Jahr voll beschäftigt sein muss, um im Anschluss Anspruch auf ALG I zu erhalten und sich in Ruhe nach einem neuen Wirkungskreis umsehen zu können.