Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz mit Gesundheitlichen Folgen
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um einen 3 Schichtbetrieb mit geregelter Arbeitszeit von Mo -Fr, Beginn Mo 6 Uhr, ende Samstag Früh 6 Uhr durch die Nachtschicht. Allerdings wird zur normalen Arbeitszeit je nach Auftragslage auch an Samstagen und an Sonntagen produziert, auf freiwilliger Basis. ... Ab 20.10. hatte ich (völlig ausgelaugt) 3 Wochen Freischicht (Freischicht sind tariflich gesammelte Stunden da es eine 35 Stunden Woche gibt und wir wegen 3 Schicht Betrieb 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit haben, was sich jährlich auf 30 Tage Freischicht summiert).