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8.012 Ergebnisse für arbeitsvertrag arbeitgeber

Rückwirkende gehaltskürzung bei freiem mitarbeiter
vom 15.5.2005 15 € Historischer Preis
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Hallo, Ich arbeite in einer firma als freier mitarbeiter und übe die tätigkeit eines callcenter-agenten aus. zum monatsende stelle ich eine rechnung, mit den erbrachten arbeitsstunden auf. laut arbeitsvertrag beträgt meine vergütung 8 euro pro arbeitsstunde. eine feste pausenzeit ist im vertrag nicht vereinbart. jedoch wurde im firmen-intranet den mitarbeitern zugestanden, sich kurze pausen selbst einzuteilen und zu nehmen, so lange man den ordnungsgemäßen arbeitsablauf nicht gefährdet.wenn man also beispielsweise acht stunden im arbeitsplan erfasst war, wurden 8 stunden bezahlt, egal wie lange man pausierte.quasi wurden die pausen mitbezahlt. zum ersten mai dieses jahres wurde durch die firmenleitung beschlossen, die genommenen pausen aus der arbeitszeit herauszunehmen, und die vergütung nach tatsächlicher effektiver arbeitsleistung zu zahlen.soweit ist dies durchaus üblich. dies wurde zum 1.mai durch eine belehrung an die arbeiter in schriftlicher form mitgeteilt, und auch von mir unterschrieben. nun tritt folgendes problem auf. meine rechnung, die ich für den monat april stellte, wurde so beglichen, dass mir die pausenzeiten, die ich im monat april genommen hatte von dem von mir gestellten rechnungsbetrag abgezogen wurden.ich sollte also für april nach den maßstäben der neuen pausenreglung bezahlt werden.die neue pausenzeitenregelung konnte ich ja am 1.mai aber erst zur kenntnis nehmen und akzeptieren. ist es zulässsig, dass mir mein arbeitgeber rückwirkend mein gehalt kürzt?
Teilzeitbegehren anmelden - befristet oder unbefristet?
vom 18.8.2008 20 € Historischer Preis
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Lieber Rechtsexperte, ich möchte gerne meine Arbeitszeit reduzieren gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 8 TzBfG: Verringerung der Arbeitszeit">§ 8 TzBfG</a> von 100% auf 60% einer Vollzeitstelle, ab 1.12.2008. Die Verteilung ist auch klar, tut aber hier nichts zur Sache.
Leistungen in Rechnung einzeln aufführen / Leistungen vorher absprechen
vom 12.12.2007 40 € Historischer Preis
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Termin ein Mandat erteilt hatte, hat er in einem höflichen vorgerichtlichen Schreiben meinen Arbeitgeber auf meinen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung aufmerksam gemacht. Anschließend ließ er sich ohne vorher mit mir darüber zu reden vom Arbeitgeber einen nicht annehmbaren Aufhebungsvertrag zusenden obwohl ich ihm zuvor nachweislich mehrfach deutlich machte, dass es mir um vertragsgemäße Beschäftigung und nicht um Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. ... Schreiben: vorgerichtliches Schreiben an den Arbeitgeber mit Hinweise auf Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, 2.
Verstoß gegen Betriebsvereinbarung BR und Betrieb
vom 23.5.2014 48 € Historischer Preis
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Guten Abend im Jahr 2008 ist im Betrieb eine Betriebsvereinbarung getroffen worden die besagt (fast) wortlich: (...)nach 12 monaten im Betrieb, sollte interne stellenausschreibung keinen Erforg haben ist dem Arbeiter aus der ANÜ ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anzubieten(...)hiervon kann nur bei akuten beschäftigungsproblemen abgewichen werden . Nun ist der AN(ANÜ) schon annähernd 60 Monate im Betrieb, was die "akuten Beschäftigungsproblemen" ausschließt(ohne über diese Betriebsvereinbarung vorher informiert zu werden...warum auch immer). Nach Kenntnisnahme rennt dieser zu Betriebsrat und fragt nach warum dieser nicht eingestellt werden kann.
Urlaubsanspruch nach Krankheit in Verbindug mit Nahtlosigkeit.
vom 15.11.2015 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In die Nahtlosigkeit bin ich gekommen, weil ich meinen Beruf aufgrund meiner Krankheit nicht mehr ausüben kann und mir mein Arbeitgeber keine andere Tätigkeit angeboten hat. Hier zu meiner Frage in der ich Hilfe benötige da ich gerne die Ansprüche an meinen Arbeitgeber stellen will.
regelmäßige Arbeitsstätte
vom 28.4.2011 50 € Historischer Preis
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In der Lohnsteuerrichtlinie 2011 heißt es: „Betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers sind unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber mit wechselnden Tätigkeitsstätten rechnen müssen."
Wechselschicht oder Schicht ?
vom 30.9.2011 55 € Historischer Preis
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Unser AG hat den Angestellten im operativen Hafenbereich seit 4 Jahren für die Arbeit im Schichtsystem eine Wechselschichtzulage in Höhe von 105€ gemäß TVöD-V gewährt. Diese wurde nun vor einigen Monaten gestrichen und durch die geringere Schichtzulage in Höhe von 40€ ersetzt. Begründet wurde dies damit, dass die Voraussetzung (ununterbrochene Arbeit bei Tag und Nacht) für die Gewährung der Wechselschichtzulage nie erfüllt war und wir deshalb froh sein könnten, dass nicht noch Rückforderungen gestellt werden.
Auszahlung Überstunden
vom 28.3.2008 70 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Jurist(in)en, In kürze steht bei „meiner Firma“ die zyklische Betriebsprüfung an. Vor zwei Tagen erreichte mich ein Anruf von der Geschäftsleitung. Hier teilte man mir mit, dass innerhalb der nächsten zwei Monate für alle Mitarbeiter alle aufgelaufenen Überstunden auf einen Schlag ausbezahlt werden sollen, damit man bei der Überprüfung keine „Kalten Füße“ bekommt.
außerordentliche Kündigung seitens AN
vom 29.4.2008 50 € Historischer Preis
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Im November letzten Jahres wurden Umstrukturierungen In meiner Abteilung angekündigt. Dafür gab es im Januar "erste Kennenlerngespräche" mit dem zukünftigen Chef. Mein erstes Gespräch fand direkt im Beisein eines Vertreters der Personalabteilung statt.
Urteil BAG 1 ABR 19/10 vom 14.12.2010
vom 27.12.2010 30 € Historischer Preis
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Guten Tag, mein Sohn ist von o.g.Urteil betroffen. Er arbeitete von April 07 bis Feb.2009 für eine solche Zeitarbeit in NRW Raum Bonn und wurde hier in der Gegend ausgeliehen. Die Bruttolöhne lagen bei 6,34 bis 7,00 €.
Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall / Abmahnung durch Arbeitnehmer
vom 14.8.2012 60 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, letzten Freitag war ich durch eine Migräneattacke arbeitsunfähig erkrankt. Ich kam meiner Anzeigepflicht nach und rief auf Arbeit an um mich abzumelden und erklärte, dass ich auf dem Weg zum Arzt sei (Dieser ist von meiner Wohnung in 3 Minuten zu Fuß zu erreichen). Mir wurde gesagt, dass das in Ordnung geht und gute Besserung gewünscht von der stellv.