Eingruppierung, Rückgruppierung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich arbeite seit zwei Jahren als Gehaltsabrechnerin und bin in der EG 10 eingestuft. Da diese Aufgabe davor vom Steuerberater ausgeführt wurde, habe ich im Unternehmen das Abrechnungsprogramm etabliert. Im ersten Jahr war meine administrative Tätigkeit daher 60% und Gehaltsabrechnung 40%.