Mitarbeiterin zur Teilnahme am regelmäßigen Mitarbeitermeeting verpflichtet?
vom 29.2.2012
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In ihrem Arbeitsvertrag von 1999 ist zu den Schulungen folgendes vereinbart: "Der Angestellte verpflichtet sich, an Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, soweit der Arbeitgeber diese für notwendig erachtet und die Kosten übernimmt."