Ich bin mir zwar im Klaren, dass in meiner neuen Position Überstunden anfallen werden, allerdings möchte ich hierzu nicht laut Vertrag verpflichtet sein. ... Wettbewerbsverbot Der Arbeitnehmer ist bereit auf Wunsch des Arbeitgebers und so lange das Arbeitsverhältnis nicht von einer Seite gekündigt worden ist, für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zuzustimmen. --> Meine Frage zu Punkt II: Um welche Art Wettbewerbsverbot handelt es sich hierbei, ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot?