(einstellungstermin 03-01-2011). mit übersendung der einstellungsunterlagen (arbeitsvertrag etc) wurde ich aufgefordert ein pol. führungszeugnis vorzulegen, bzw zu beantragen. ich war der annahme, wegen der obig beschriebenen delikte keinen eintrag zu haben. nachdem ich es heute erhalten habe, habe ich sofort bei der bundesimmobilienanstalt angerufen und den sachverhalt geschildert. die sachbearbeiterin teilte mir mit, dass wie im anschreiben der einstellungsunterlagen vermerkt war ein "tadelloses" führungszeugnis vorausgesetzt wird, und somit keine einstellung erfolgen kann.