(beides Ingenieurbüros) Ich soll dann für AG02 bei dem Kunden arbeiten, bei dem ich schon für AG01 arbeite. ... Soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungfristen vorsehen, sollen diese für beide Parteien gelten. c) In jedem Falle ist das Unternehmen berechtigt, den/die Mitarbeiter/in ab Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung evtl. noch ausstehender Urlaubs- und Gleitzeitguthaben von der Arbeit freizustellen. d) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 11 Rechtwidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses Für den Fall der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Mitarbeiter/in und für den Fall, dass der/die Mitarbeiter/in die vereinbarte Tätigkeit überhaupt nicht aufnimmt, ist der/die Mitarbeiter/in verpflichtet, an die Firma eine Vertragsstrafe zu zahlen, die die Höhe eines Monatsgehaltes beträgt.