Verschwiegenheitspflicht? Nicht eindeutiger Arbeitsvertrag?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich bin anderer Meinung, weil der Vertrag spezifisch auf meine Teilzeit abgestellt ist - das angegebene Gehalt ist nicht etwa ein full-time-Gehalt, das dann erst anteilig ausgerechnet werden müßte, sondern es steht im Vertrag genau der Betrag, den ich bekomme -, und außerdem steht bzgl. des Essengeldes nichts da von "anteilig" auszurechnen. Allerdings steht bzgl. des Urlaubs dort die Anzahl der full-time-Tage und es wurde dann immer ausgerechnet, wie viele freie Tage ich mit meinem Teilzeitjob nehmen kann/muß, so daß der Vertrag nicht DURCHGÄNGIG eindeutig ist und sich mal im Wortlaut spezifisch auf meinen Teilzeitjob bezieht, dann jedoch wieder nicht. Kann meine Firma jetzt einfach auch bzgl. des Essengeldes sagen, daß dies genauso gemeint sei wie beim Urlaub und das Essengeld auf meine Teilzeit anteilig umzurechnen wäre?